Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die nachstehenden Bedingungen bilden einen Bestandteil des Angebots und der Auftragsbestätigung, die durch Einkaufsbedingungen des Käufers nicht unwirksam werden.
2. Vereinbarte Lieferungen sind als annähernd zu betrachten und werden nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch stets unverbindlich. Bei Lieferungsverzug ist vom Besteller eine angemessene Nachfrist, nicht unter 2 Wochen zu stellen. Hierbei sind Liefertermine von Zulieferanten zu berücksichtigen.
3. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und montiert. Das Eigentumsrecht bleibt bestehen, bis alle Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis bezahlt sind. Von uns montierte Zäune werden nur als Bauzaun erstellt. Bei Nichtzahlung der Rechnung kann die Demontage verlangt oder von uns nach schriftlicher Ankündigung auf Kosten des Bestellers vorgenommen werden. Der Veräußerer des Grundstücks ist verpflichtet, den Käufer eines Grundstückes mit Bauzaun auf diesen Tatbestand hinzuweisen.
4. Für die von uns durchgeführten Zaunmontagen sind folgende Punkte genau zu beachten. Der Besteller hat die Baustelle vor Montagebeginn vorzubereiten:
a) Offenlegung sämtlicher Marktsteine und genaue Verpflockung des Zaunverlaufes, der Tore und Türen.
b) Einwandfreie Rohplanie des Geländes auf plus, minus 10 cm.
c) Zaunhöhen und Visierbrüche.
d) Auspflockung von Erdkabeln, Leitungen, Rohren, Dränagen oder sonstigen Anlagen und Versorgungsleitungen.
e) Ist in den Bestellungen nicht schriftlich der Abstand vom Gelände bis Zaununterkante angegeben, bestimmten unsere Monteure die Höhe. Das selbe gilt für Türen und Tore. Versäumt der Bauherr oder dessen Beauftragter die Bedingungen von Ziffer 4, haftet er für alle entstehenden Schäden und Kosten.
5.
Wenn bei Übernahme von Zaunmontage nichts anderes vereinbart ist,
versteht sich der Einheitspreis bei planiertem Gelände ohne Stein, Fels,
Hanglage und jegliche Fremdkörper und somit ausgrabbar mit einem
Normalen Erdboher der von einem Mann zu bedienen ist. .(Bodenklasse 1-2)
Der Aushub wird unmittelbar in die Zaunstrasse planiert. Hand- Bagger
und Grabarbeiten durch verschlechterte Bodenklassen zb. auch bei
Geflechtsmontagen werden getrennt in Rechnung gestellt.
Bei evtl. Feinplanie sind die entstehenden Schäden und Verunreinigungen im Arbeitsbereich vom Besteller zu beheben.
Treten Verzögerungen auf, weil die nötigen Vorbereitungen wie unter
Ziffer 4 erwähnt nicht rechtzeitig getroffen wurden oder die Montage
in ununterbrochener Folge nicht durchgeführt werden kann, bleiben uns
angemessene Nachberechnungen für Wartezeiten und zusätzliche Kosten wie
z. B. An- und Abfahrt vorbehalten.
Bei Zaunmontage wird das Material in Rechnung gestellt was verbaut
wurde. Sollte mehr verbaut werden, so muss dieser Aufpreis auch bezahlt
werden.
Beachtet werden muss auch, das bei Schneidarbeiten, zb.: Gefälle und
Zusatzpfosten, dass jedes weitere Loch extra bezahlt werden muss, und das
pro Loch die Montagekosten erhöht werden müssen.
In einfach: Die Arbeit pro Loch beträgt eine Mattenlänge.
Das heißt: Kunde beauftragt 10m Zaun, hier ist aber ein nicht vorhersehbares Gefälle drin, und es werden statt 5 Pfosten 9 Pfosten benötigt, so entsprechen die Montagekosten 20m.
In den Kosten ist das Mattenschneiden, Versiegeln und das Loch enthalten.
Für Sichtschutzzäune die gedübelt werden, kann keine Gewährleistung übernommen werden. Wir empfehlen hier eine kosten intensivere Kernbohrung.
5.1Wir werden zu Werbezwecke von den Montagen Bild und ggf. Filmmaterial erstellen.
Sollten Sie dies nicht wünschen, so teilen Sie dies bitte mit.
Wir beziehen uns da auch auf die sogenannte Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG
6. Bei Montage-, Schweiß-, Schleif-, Bohr- und Anstricharbeiten sind sämtliche Gegenstände, Einrichtungen und sonstige gefährdete Flächen vom Auftraggeber abzudecken und vor Beschädigung zu sichern. Für entstehende Montageschaden oder sich daraus erwachsende Nachfolgelasten übernehmen wir keinerlei Haftung. Montagebedingte Verschmutzungen und anfallender Bauschutt sind vom Auftraggeber zu beseitigen.
7. Die einwandfreie Fertigungsstellung ist vom Bauherrn mit dem Monteur zu rapportieren. Der Bauherr ist verpflichtet, zum Abschluss der Montagearbeiten mit dem Monteur einen Übernahmetermin zu vereinbaren. Wird der Übernahmetermin versäumt, gilt die Arbeit als unbeanstandet übernommen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Beendigung der Montagearbeiten eine schriftliche Mängelrüge, in der Mängel genau bezeichnet werden, bei uns eingeht. Begründete Mängel werden unter Ausschluss weiterer Ansprüche beseitigt.
7.1 Bieten wir eine Montage an, so ist die Montage immer ohne Sichtschutz einfädeln.
Diese darf auch erst nach 2-3 Wochen eingefädelt werden, damit der Beton
richtig durch härtet.Sollte das nicht eingehalten werden können wir
keine Gewährleistung mehr übernehmen. Ab einer Zaunhöhe von 1,6m und
Sichtschutz emfpfehlen wir Zaunverlängerungen7Verstärkung um höheren
Windlasten Standzuhalten.
7.2 Bei montagen von Toren und Türen werde diese immer von uns gestützt.Je nach absprache im geschlossenen oder geöffneten Zustand. DIese Stützen sollten erst nach 10 Tagen entfernt werden. Sollte dies nicht eingehalten werden können wir keine Gewährleistung für die stabilität und festigkeit übernehmen.
8. Bestellungen müssen genau detailliert und schriftlich bei uns eingereicht werden. Tore, Türen und andere Schlosserarbeiten müssen genau beschrieben und durch Ausführungspläne belegt sein, ansonsten gilt unser Standard. Bei Drahtgeflechten, Zaunsäulen und Holzzaunmaterialien müssen Stärke, Qualität, Farbe usw. beschrieben sein. Bei fehlenden Angaben werden Materialien handelsüblicher Qualität und die Schlosserarbeiten nach eigenem Ermessen erstellt. Nachträgliche Änderungs-wünsche des Bestellers werden gesondert berechnet.
9. Zahlungsbedingungen: Während der Montage können Zwischenrechnungen eingereicht werden und müssen innerhalb 8 Tage zu 90 Prozent bezahlt werden. Schlussrechnungen sind innerhalb 20 Tagen rein netto zahlbar. Wechsel nehmen wir auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber herein. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gutschriften über Wechsel und Schecks gelten mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden die Kosten berechnet, die durch Kreditbeanspruchung bei den Geldinstituten entstehen. Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns nach dem jeweiligem Abschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, so werden alle Forderungen sofort fällig ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Wir sind dann außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Arbeiten nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten und für die uns entstandenen Kosten Schadenersatz zu fordern. Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist eine Verrechnung von Seiten des Kunden jederzeit möglich.
10. Gewährleistung:
10.1 Für Mängel des Liefergegenstands haften wir unter Ausschluss jeglicher Ansprüche nur aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen:
a) Während eines Zeitraumes von 6
Monaten nach Übernahme des Liefergegenstands hat der Auftraggeber einen
Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) an mechanischen
und elektrischen Teilen.
b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen.
10.2 Es wird keine Gewähr
übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, ungeeigneter Baugrund, chemische, mechanische,
oder elektrische Einflüsse.
10.3 Zur Vornahme aller uns nach
billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen hat uns der
Kunde nach Verständigung die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben,
sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.
10.4 Von den durch die
Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten
tragen wir soweit sich die Mängelrüge als berechtigt herausstellt, die
Kosten der Ersatzlieferung einschließlich des Versandes.
10.5 Sollten ausnahmsweise
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, fehlschlagen, so sind uns mindestens noch 2 weitere
Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferung innerhalb jeweils angemessener
Frist einzuräumen, bevor der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung
hat.
10.6 Sollten seitens des Kunden
oder Dritter ohne vorherige Genehmigung, Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, so erlischt jegliche
Gewährleistung unsererseits.
10.7 Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Bürgschaftseinbehalte: Wegen zu hoher Verwaltungskosten werden Bürgschaftseinbehalte bei Auftragswerte bis € 5.000 netto nicht akzeptiert.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand: Zaunonkel Tobias Ganske
12.1 Erfüllungsort ist Rhauderfehn
12.2 Gerichtsstand ist Leer Ostrfriesland.
12.3 Bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Klage bei dem
Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz Von Zaunonkel . Die Firma
Zaunonkel ist berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
12.4 Es gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des Gesetzes über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im
Ausland hat.
13. Widerrufsrecht:
13.1Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Für Bestellware, darunter zählt nicht Paketfähige Ware über 30 Kg,sind
vom Widerruf ausgeschlossen. Sollte dennoch ein Widerruf gewährt werden,
wird eine Umkostenpauschale von 25% gelten gemacht.
Eine Rücknahme bzw ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen. Dazu gehören Schiebetüren jeglicher Art, sowie Tore ab 5m Breite.
Zaunonkel GmbH
An der Mühle 4
26842 Idafehn / Ostrhauderfehn
Telefon +49 (0)4952 82 999 73
Telefax: +49 (0)4952 80 888 51
Email: info@zaunonkel.de
Internet: www.zaunonkel.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster/Widerrufsformular verwenden, dass jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.2 Bei Spedtionsversand sind die Versandkosten vom Widerruf ausgeschlossen und müssen vom Kunden getragen werden.
13.3 Kosten des Rückversandes trägt der Kunde.
13.4 Bestellartikel auch umfassend nicht versandfähige Paketware (Speditionsware), als auch Artikel die auf Kundenwunsch eingelagert werden um eine spätere Auslieferung zu garantieren sind vom Widerruf aufgeschlossen bzw es fallen Stornierungskosten in höhe von 25% an. Das gleiche gilt für Montagen die nach Auftragsbestätigung storniert werden. Paketware kann innerhalb von 14 Tagen kostenlos storniert werden.
Gewerbliche Kunden sind von Widerufsrecht ausgeschlossen. Sollten die Ware nicht angenommen/abgeholt oder zurückgebracht werden ist ebenfalls eine Stornierungsgebühr von 25% fällig.
13.4.1 Bestell und Speditionsware sind davon ebenfalls ausgenommen. Gesondert vom Lagerbestand wird die Ware beim Großhändler geordert und ab dort unwiderruflich geliefert.
14. Schlussbestimmungen:
14.1
Abgeschlossene Lieferverträge sowie vorstehende Bedingungen bleiben auch
bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich.
14.2 Mündliche Nebenabreden sind
nur dann gültig, wenn die die Firma Zaunonkel diese ausdrücklich
schriftlich bestätigt. Diese Festlegung kann nur durch gemeinsame
schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien aufgehoben werden.
15. Externe Bonitätsauskunft:
Wir sind Schufa- und Creditreform-Partner. Insbesondere zum Zwecke der Kreditprüfung sowie der Bonitätsüberwachung findet gegebenenfalls ein Datenaustausch statt.
Wir arbeiten mit folgenden Auskunfteien zusammen:
SCHUFA Holding AG,
Kormoranweg 5,
65203 Wiesbaden
Verband der Vereine Creditreform e.V.
Hammfelddamm 13
41460 Neuss
Zum Zweck des Abrufs von Bonitätsinformationen werden die folgenden Daten an die Auskunfteien übermittelt: Vorname, Nachname, Postadresse, Geburtsdatum.
Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu- dsgvo-fuer-verbraucher/.
Zaunonkel GmbH
An der Mühle 4
26842 Idafehn / Ostrhauderfehn
Telefon +49 (0)4952 82 999 73
Telefax: +49 (0)4952 80 888 51
Email: info@zaunonkel.de
Internet: www.zaunonkel.de
Stand Februar 2018